Erstattungsverfahren für Psychotherapie in München

Informationen für gesetzlich Versicherte bei einer Psychotherapie in einer Privatpraxis


Vom Gesetz her müssten für gesetzlich Versicherte in München ausreichend Therapieplätze vorhanden sein. Tatsächlich ist es aber so, dass der Bedarf an Psychotherapie viel höher ist als die zur Verfügung stehenden Therapieplätze. 

Um ihren Versicherten eine notwendige Behandlung nicht vorzuenthalten, akzeptieren viele Gesetzliche Krankenkassen eine Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen des sog. "Erstattungsverfahrens".

Bei dem Erstattungsverfahren übernimmt die Krankenkasse i.d.R. nicht die volle Höhe der Kosten, sondern nur ca. 80% (bei der jeweiligen Kasse erfragen).

Das Erstattungsverfahren ist an ein bestimmtes Vorgehen gebunden.

  1. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie eine Psychotherapie aufnehmen möchten und bitten Sie ihre Krankenkasse, Ihnen Psychotherapeuten zu nennen, die für Ihr Krankheitsbild eine Behandlung anbieten.
  2. Sie müssen jetzt dokumentieren, dass die genannten Therapeuten Ihnen innerhalb einer zumutbaren Zeit (die Zeitspanne ist nicht definiert, ca. 6 Wochen bis 3 Monate) keinen Therapieplatz für die Behandlung ihrer Störung anbieten können. Wenn Ihnen keine Therapeuten genannt wurden, müssen Sie bei mindestens 5 Therapeuten nachfragen und dokumentieren, dass die Ihnen keine Behandlung anbieten können. "Dokumentieren" heißt, Sie schreiben sich auf, wann Sie welchen Therapeuten angerufen haben. 
  3. Sie reichen die Dokumentation bei Ihrer Krankenkasse ein, zusammen mit einer Notwendigkeitsbescheinigung zur Psychotherapie von einem Arzt (Hausarzt oder Psychiater) sowie mit dem Hinweis, dass Sie bei einem approbierten Psychotherapeuten die Möglichkeit zu einer Behandlung nach dem Erstattungsverfahren haben.


Der rechtliche Hintergrund

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben einen sog. "Sicherstellungsauftrag" (gemäß dem Sozialgesetzbuch). Dieser verpflichtet die Krankenkassen ihren Versicherten eine fachgerechte Behandlung in angemessener zeitlicher und räumlicher Nähe zukommen zu lassen.

Download Broschüre

Die Bundespychotherapeutenkammer hat eine Broschüre "Ratgeber Kostenerstattung", herausgegeben, in der das Verfahren genau beschrieben ist. Die Broschüre können Sie sich hier runter laden.